Ein Apple ist ja inzwischen mehr als ein Computer.
Er ist ein hippes Lifestyle-Objekt.
Wie alles was schön ist, seien es nun Frauen, Autos oder auch Apple-Produkte, so will diese Schönheit gebührend bezahlt werden. Somit ist ein Mercedes SLK kein VW Golf und auch ein Apple ist kein Medion.
Was aber wenn diese altherrgebrachte Weisheit schön ist schön teuer gestört wird?
An sich nichts – wenn man sich beeilt und den Status Quo so schnell wie möglich wieder herstellt.
Der Versandhändler Otto scheint zu wenige Bestellungen bekommen zu haben oder wollte sein Bestellsystem einmal unter extremer Belastung testen. Auf jeden Fall wurden sowohl ein MacBook Air (MC233/A) als auch ein MacBook Pro (MB990D/A) für 49,95 Euro angeboten. Doch nicht nur Apples mobile Rechenknechte bekamen den (kurzzeitigen) Rotstift zu sehen.
Ein Acer Aspire „AS 8930G-844G32BN“ sollte für 29,99 Euro über die virtuelle Ladentheke wandern, genauso wie ein Hewlett Packard X18-1310eg und das Fujitsu Siemens AMILO Li 3910.
Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht der sonderbaren Aktion. Viele haben Bestellungen getätig und sind nun gespannt was da kommt. Auch im Hause Chaosblog wurde ein Apple geordert. Wann bekommt man die Chance für knappe 60 Euro (inkl. Versand) ein MacBook Air zu erstehen.
Nach ungefähr zwei Stunden war der Zauber vorbei, entweder wurden die Preise angepasst und / oder der Artikel ist als ausverkauft markiert.
Jetzt ist Otto gefragt. In den AGBs steht (noch) keine Klausel was bei Irrtümern und Druckfehlern passiert und ein anderer Onlinehändler ist schon mal verklagt worden für einen Spotpreis seine Produkte heraus zu geben – allerdings nur an die Kunden, die ihre Ware schon per Vorkasse bezahlt haben.
Sollte das ganze nur ein geschickter viraler Werbefeldzug von Otto gewesen sein (geschätzte Wahrscheinlichkeit geringer als ein Sechser im Lotto, mit Zusatzzahl + Spiel 77 und Super 6 zusammen) dann zweifle ich an der Finanzkrise und am Verstand der Marketingnasen bei Otto.
Was kann nun passieren? Es gibt eigentlich 4 mögliche Szenarien:
- Im günstigsten (und unwahrscheinlichsten) Fall bekommt man ein Rechner für einen Preis von dem man noch seinen Enkeln erzählen kann.
- Otto sagt einfach: Es tut uns leid und liefert nicht – ob man dann rechtlich noch eine Chance hätte kann ich nicht beurteilen,da fragt man lieber bei einem Anwalt seines Vertrauens an.
- Otto liefert für den (korregierten) Preis – Annahme wird verweigert bzw. dem Postboten gleich gesagt es geht Retour. Kein Geld verloren aber auch keine Ware bekommen
- Otto liefert einen anderen Artikel zum günstigen Preis mit der Begründung, man hat sich vertan. Das weitere vorgehen ist dann wie im Szenario zuvor. Vom Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F.) gebrauch machen.
Allem Anschein nach wird auch Fall Nummer Vier eintreten. Es gibt eine (ausverkaufte) Hama-Tasche, die die selbe Bestellnummer (21046992) wie die MacBooks hat. Sucht man bei Otto nach der Bestellnummer kommt ein Mac, gibt man bei Direktbestellung diese Nummer ein, kommt ein Mac – und doch gibt es diese Hama-Tasche zum Preis von 49,95 Euro mit der identischen Bestellnummer.
Ruft man den Mac auf, steht in der Artikelbeschreibung allerdings eine andere Bestellnummer – Otto scheint da ziemliches Chaos in den Daten zu haben.
Ich empfehle aber allen die schon bestellt haben nicht zu stornieren – ihr habt nichts falsch gemacht! Otto ist gezwungen den nächsten Schritt zu tun – sollte es sich wirklich nur um eine Tasche Handeln muss Otto aktiv werden und den Kunden informieren. Außerdem habt ihr ja noch oben angesprochenes Widerrufsrecht.
Wir dürfen gespannt sein.
Die Kommentare